Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

  1. Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Wendel & Vogel Online Marketing GbR (im Folgenden auch “Wendel & Vogel” oder “Auftragnehmer”) und dem Kunden. Sie sind Bestandteil der Geschäftsbeziehung.     

(2) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, sofern Wendel & Vogel diesen Bedingungen des Auftraggebers nicht zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Bei allen künftigen Geschäften mit einem Kunden, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wendel & Vogel auch dann, wenn auf deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen ist.

  1. Vertragsabschluss

(1) Ein Vertrag kommt erst durch eine Annahmebestätigung in Textform, per E-Mail oder mit einer Unterschrift zustande.

(2) Unsere Angebote sind freibleibend. Wendel & Vogel behält sich Änderungen an seinen Lieferungen vor, soweit diese der technischen Verbesserung dienen und / oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage / des Systems als sachdienlich erweisen und für den Auftraggeber, insbesondere wenn die Qualität der Lieferung für den vorgesehenen Verwendungszweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird, zumutbar sind.

(3) Die zu einem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(4) Verträge die über die Durchführung von Social Media Marketing und Content Marketing-Maßnahmen sowie Social Media Management sind Dienstverträge und es wird keine Gewähr für den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen übernommen. 

(5) Mündliche und schriftliche Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der von Wendel & Vogel gelieferten Leistungen und Produkte sowie Beratungen und Empfehlungen unserer Mitarbeiter erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind unverbindlich und begründen weder ein vertragliches Rechtsverhältnis noch eine Nebenpflicht aus dem Vertrag. Insbesondere wird der Auftraggeber nicht von seiner Pflicht befreit, sich selbst durch eine Prüfung von der Eignung der Leistungen und Produkte für seine Ziele zu überzeugen. Entsprechendes gilt für von Wendel & Vogel zu erbringende Arbeits-, Dienst-, Werk- sowie andere Leistungen.

  1. Entgelt und Zahlungsweise

(1) Die Nutzungen der Leistungen von Wendel & Vogel erfolgt zu der jeweils gültigen Vereinbarung.

(2) Projekte des Webdesigns als auch Social Media Marketing sind im Monat des Vertragsbeginns oder zum vereinbartem Datum fällig. Die vereinbarte Betreuungspauschale wird erstmalig im Monat des Vertragsbeginns in Rechnung gestellt.

(3) Sollte Wendel & Vogel kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat des Kunden vorliegen, so beträgt das Zahlungsziel immer sieben Tage, netto auf Rechnung.

(4) Bei Zahlungsverzug erhebt Wendel & Vogel für die erste, vorgerichtliche Mahnung einen Kostenbetrag von EUR 10,00. Für jede weitere vorgerichtliche Mahnung wird ein Kostenbetrag von EUR 7,50 erhoben. Evtl. anfallende Rücklastschriftgebühren durch Verschulden des Auftraggebers, werden von Wendel & Vogel ebenfalls in Rechnung gestellt. Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Zahlungsansprüchen von Wendel & Vogel ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Entgelte besteht unabhängig davon, ob der Auftraggeber die von Wendel & Vogel angebotenen bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen tatsächlich nutzt oder in Anspruch nimmt.

(5) Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist – netto, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer – nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist Wendel & Vogel berechtigt, jede entstandene Leistung von den jeweiligen Portalen zu nehmen.

  1. Referenzen

(1) Wendel & Vogel darf den Kunden in allen Veröffentlichungen von Wendel & Vogel und in anderer Form und Weise als Referenzkunden nennen. Wendel & Vogel darf ferner die vertragsgegenständlichen Produkte nach deren Fertigstellung zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.

  1. Pflichten des Auftraggebers

(1) Bei Gebrauchsübergabe sowie sonstiger Vertragserfüllung/-Durchführung unterstützt der Auftraggeber Wendel & Vogel im erforderlichen Umfang, soweit zumutbar. Der Auftraggeber gibt Wendel & Vogel die erforderlichen Informationen und Unterlagen, um die Wendel & Vogel ihn bittet. Der Auftraggeber hält seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit den Beauftragten der Wendel & Vogel an, soweit das die Vertragserfüllung erfordert.

(2) Der Auftraggeber stellt Wendel & Vogel die in die Leistungen einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung solcher Inhalte, die nicht Vertragsgegenstand sind ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhalt für die mit den Leistungen und Produkt verfolgten Zwecke eignet, ist Wendel & Vogel nicht verpflichtet. Wendel & Vogel ist nicht dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob und ggf. inwieweit das bei ihr beauftragte Produkt mit Richtlinien etc. des Auftraggebers oder Dritter Konform geht. Nur bei offenkundigen Fehlern ist Wendel & Vogel verpflichtet, den Kunden auf die Mängel des Inhalts schriftlich hinzuweisen. Darüber hinaus ist jegliche Bereitstellung von Inhalten, Zuarbeit oder Prüfung durch Wendel & Vogel freiwillig und nicht Vertragsbestandteil, außer es wurde schriftlich ausgewiesen (bspw. Lizenzfreies Bildmaterial)

(3) Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalt gehören insbesondere die zur Erbringung von Dienstleistungen zu verwendenden oder in die Produkte einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen, sonstige Grafiken und soweit erforderlich sonstige Rechte/Lizenzen. Zusatzmaterial von unserer Seite aus (Bilder, Texte etc. sind freiwillig sofern keine schriftlichen Nebenabreden bestehen)

(4) Der Auftraggeber garantiert Wendel & Vogel, dass er an allen zur Verfügung gestellten Inhalten das ausreichende Recht hat und diese frei von datenschutzrechtlichen Einschränkungen sind. Sollte Wendel & Vogel hinsichtlich der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber Wendel & Vogel auf erstes Anfordern freizuhalten.

(5) Bei der Betreuung von Sponsored Links-Kampagnen (z. B. Facebook Ad’s) garantiert der Auftraggeber ferner, dass die von ihm beauftragte Anzeige nicht gegen Vorschriften des Wettbewerbs-, des Marken- und Kennzeichenrechts oder des Urheberrechts verstößt oder sonstige Rechte Dritter verletzt. Wendel & Vogel ist nicht zur Prüfung von Anzeigen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit verpflichtet. Sollte Wendel & Vogel hinsichtlich der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber Wendel & Vogel auf erstes Anfordern freizuhalten.

(6) Wendel & Vogel haftet nicht für Schäden, die aufgrund Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, sowie nicht für Sachaussagen oder sonstigen Beistellungen, die ihr vom Auftraggeber zur Erbringung der ihr obliegenden Leistungen vorgegeben werden.

(7) Der Auftraggeber wird Änderungen der Betriebsbedingungen sowie sonstiger, für die Erbringung der Lieferung wesentlicher Umstände rechtzeitig schriftlich mitteilen.

(8) Kann die Lieferung oder Leistung aus Gründen nicht durchgeführt werden, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, ist Wendel & Vogel berechtigt, dem Kunden den hierdurch entstandenen und von Wendel & Vogel zu belegenden Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) in Rechnung zu stellen. Insbesondere gilt dies, falls die oben genannten Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden.

(9) Der Auftraggeber hat das Produkt / die Dienstleistung unverzüglich nach der Ablieferung/ Übergabe durch Wendel & Vogel, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Wendel & Vogel unverzüglich Anzeige zu machen.

(10) Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Ware/Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nichterkennbar war.

(11) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware / Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

(12) Zur Erhaltung der Rechte des Auftraggebers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

(13) Hat Wendel & Vogel den Mangel arglistig verschwiegen, so kann sich Wendel & Vogel nicht auf die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit berufen.

(14) Wendel & Vogel kann vom Auftraggeber die Abnahme verlangen, wenn Wendel & Vogel das vollständige Produkt übergeben hat.

(15) Der Auftraggeber wird die Leistungen von Wendel & Vogel nach Maßgabe der von Wendel & Vogel zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald Wendel & Vogel die Abnahmebereitschaft mitteilt. Die Leistungen von Wendel & Vogel gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme erklärt, oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert, oder der Auftraggeber die Leistung oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder Wendel & Vogel damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von Wendel & Vogel erbrachten Leistungen beruht. 

  1. Allgemeine Haftung

(1) Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.

(2) Insbesondere besteht keine Leistungspflicht seitens Wendel & Vogel für Folgeaufwendungen nach erfolgter Fehlerbeseitigung im Bereich der Daten des Auftraggebers, wie z.B. die Wiederherstellung kundenspezifischer Daten.

(3) Die Haftung für Datenverlust bei dem Auftraggeber ist, soweit Wendel & Vogel dem Grunde nach haftet, auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein von Sicherungskopien beschränkt.

(4) Soweit die Haftung der Wendel & Vogel ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Allgemein verjähren Schadensersatzansprüche des Auftraggebers nach einem Jahr.

  1. Als Vertragsbestandteile gelten:

(1) Die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers

(2) Das Angebot des Auftragnehmers

(3) Im Übrigen die Bestimmungen des BGB.

Weisungsfreiheit: Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeiten hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.

  1. Vertragslaufzeit / Kündigung

(1) Der Vertrag hat eine variable Laufzeit die Individuell im Vertrag bestimmt wird. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils automatisch um die vereinbarte Vertragslauftzeit, wenn es nicht von einer Vertragspartei 4 Wochen vor Ende der Laufzeit schriftlich per Brief oder per E-Mail gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, wie beispielsweise Zahlungsverzug durch den Auftraggeber, bleibt unberührt.

(2) Kündigt Wendel & Vogel den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Wendel & Vogel vom Kunden als pauschalen Schadensersatz für entgangenen Gewinn und Aufwendungen 50 % der Summe der Monatspauschale verlangen, die ohne Kündigung der Wendel & Vogel bis zu dem Zeitpunkt entstanden wären, zu dem der Auftraggeber seinerseits den Vertrag hätte frühestens ordentlich kündigen können. Beiden Seiten bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass der Schaden in Wirklichkeit niedriger oder höher ist. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Eintragung entstehen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen richtig ausgeführten Auftrags zu verweigern.

  1. Datenschutz

(1) Wendel & Vogel weist darauf hin, dass sie die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten verarbeitet und speichert. Der Auftraggeber willigt in die Erhebung, Speicherung, Nutzung, Weitergabe und ggf. Änderung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Abwicklung des Vertrages mit der Wendel & Vogel erforderlich ist. Die Wendel & Vogel ist insbesondere berechtigt, zu Zwecken der Bonitätsprüfung Informationen von Dritten einzuholen und an Dritte weiterzugeben.

(2) Wendel & Vogel ist ferner berechtigt, Dritte mit der Auslieferung der bestellten Ware und bei Verzug Dritte mit der Beitreibung der Forderungen zu beauftragen und alle hierfür erforderlichen Daten an die Beauftragten weiterzugeben.

(3) Wendel & Vogel ist berechtigt, personenbezogene Daten für Maßnahmen der Kundenpflege (Marketingaktionen etc.) zu verwenden. Wendel & Vogel verpflichtet sich, personenbezogene Daten zu keinem anderen Zwecken weiterzugeben.

(4) Der Auftraggeber kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen oder die Berichtigung von über ihn bei der Wendel & Vogel gespeicherten Daten verlangen. Wendel & Vogel verpflichtet sich für diesen Fall, die personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sobald das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist.

(5) Der Widerruf oder das Verlangen die gespeicherten personenbezogenen Daten unentgeltlich der Wendel & Vogel einzusehen ist zu richten an:

info@wendel-vogel.de

(6) Mit der Durchführung seiner Bestellung, stimmt der Auftraggeber der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

  1. Schlussbestimmungen

(1)  Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

(2) Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten und ausschließlicher Gerichtsstand ist Siegburg. Wendel & Vogel ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Kaufrecht der „United Nation´s Convention of Contracts for the International Sale of Goods” sowie das Privatrecht wird ausgeschlossen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben würden, sofern sie bei dem Abschluss des Vertrages diesen Punkt bedacht hätten.

Letzter Stand: März 2024 | Vervielfältigung verboten

 

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